AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungserfüllung
Die Verpflichtung zur Leistungserfüllung – insbesondere die Einhaltung vorgeschlagener Termine – entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Sollten sich während der Auftragsabwicklung Änderungswünsche oder zusätzliche Anforderungen von Seiten des Auftraggebers ergeben, so benennt die PLUNZE BRENNENSTUHL SALES (PBS) den damit eventuell verbundenen Mehraufwand und stellt ihn zusätzlich in Rechnung. Ist PBS an der Erbringung der vereinbarten Leistungen durch höhere Gewalt, Krankheit oder sonstige von ihr nicht zu vertretenden Umstände verhindert, so ist sie berechtigt, die vereinbarten Leistungen an einem zu vereinbarenden Ausweichtermin nachzuholen. Schadensansprüche des Kunden wegen der Verschiebung sind ausgeschlossen.

Vertraulichkeit
Die PBS und ihre GeschäftsPartner verpflichten sich, alle ihr im Zuge der Leistungserstellung zur Kenntnis gelangten Informationen und Sachverhalte den Auftraggeber betreffend vertraulich zu behandeln.

Urheberrecht
Für alle von Seiten der PBS bzw. ihrer Partner eingebrachten Unterlagen und Dokumentationen verbleibt das Urheberrecht bei der PBS. Die Reproduktion oder Vervielfältigung von Dokumenten und Arbeitsergebnissen – außer für eigene interne Zwecke – sowie die Weitergabe an Dritte darf nur nach schriftlicher Genehmigung durch die PBS erfolgen.

Honorare und Rechnungslegung
Alle Rechnungen (Honorare, Fremdkosten) sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt abzugsfrei fällig. Die Rechnungslegung erfolgt gegebenenfalls in Form von Teilrechnungen. Falls Setup-Kosten im Angebot genannt werden, werden diese direkt nach Beauftragung bzw. nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

Stornierungen bzw. Terminabsagen
Für Stornierungen von Aufträgen werden folgende Sätze verrechnet:
Storno nach Auftragsbestätigung: 25% der Auftragssumme
Storno bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn: 50% der Auftragssumme
Storno bis 2 Wochen vor Arbeitsbeginn: 75% der Auftragssumme
Storno bis 1 Woche zum Arbeitsbeginn: 100% der Auftragssumme

Spesen und Nebenkosten
Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand, laut Kostenbescheinigung oder Beleg abgerechnet. Für Fahrten mit dem Pkw werden Euro 0,49 pro km verrechnet. Bahnfahrten werden zum Normaltarif der 2. Klasse abgerechnet. Alternativ zur Abrechnung der Reisekosten nach Aufwand kann eine Pauschale vereinbart werden.
Die Kosten für evtl. benötigte Tagungsräume sowie deren Ausstattung und die Verpflegung der Teilnehmer trägt der Auftraggeber. Sollten im Zuge der Umsetzung und im Rahmen des Angebots die Leistungen eines zusätzlichen Beraters ohne Berechnung inkludiert sein, so bezieht sich diese Aussage auf das zugehörige Honorar. Entstandene Reisekosten eines zusätzlichen Beraters sind vom Kunden stets zu bezahlen.

Schriftform
Abweichende Vereinbarungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in schriftlicher Form bindend.

Haftung
PBS und ihre Erfüllungsgehilfen handeln bei der Durchführung des Auftrages mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmannes. PBS haftet nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. PBS haftet keinesfalls für entgangenen Gewinn. Der Schadensersatzanspruch ist in jedem Fall auf die vereinbarte Honorarsumme begrenzt. Der Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Leistung (Vorlage des Ergebnisberichtes) gerichtlich geltend gemacht werden.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt/Main. Im Übrigen gelten, sofern obige Punkte nichts Abweichendes bestimmen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung (Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie, Ausgabe März 2006).

 

Frankfurt/Main, Januar 2018